Allgemeines zum Bildungsgang
Interessierte Erwachsene können am staatlichen Abendgymnasium ein voll anerkanntes Abitur oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
In der Regel dauert diese Ausbildung bis zum Abitur insgesamt vier Jahre:
- 1 Jahr Vorkurs, siehe auch Modulunterricht im Vorkurs
- 1 Jahr Einführungsphase
- 2 Jahre Qualifikationsphase (nur 1 Jahr bis zum schulischen Teil der Fachhochschulreife)
Je nach schulischer Voraussetzung reduziert sich für so genannte Quereinsteiger die Dauer der Ausbildung jedoch auf dreieinhalb, drei oder zwei Jahre.
Quereinstieg in die Einführungsphase
Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss und Nachweis der zweiten Fremdsprache (vier Jahre benoteter Unterricht in aufsteigender Reihenfolge oder B1-Zertifikat z.B. in der Muttersprache)
Quereinstieg in die Qualifikationsphase
Voraussetzung: Versetzung in die Klasse 12
Fachhochschulreife
Den schulischer Teil der Fachhochschulreife können Sie bereits nach einem Jahr in der Qualifikationsphase ohne zusätzliche Prüfung erhalten. Die PAS stellt Ihnen nach zwei Semestern in der Qualifikationsphase diesen Nachweis aus, wenn Sie in den Leistungs- und Grundkursen der beiden Semester eine bestimmte Mindestleistung erbracht haben. Bei abgeschlossener Berufsausbildung bescheinigt Ihnen die Senatsschulverwaltung dann die Fachhochschulreife.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet zumeist (abhängig vom Stundenplan) Mo – Fr 17:25 – 21:30 Uhr statt.
Allgemeine Informationen
In der Broschüre „Ihre Schullaufbahn an der PAS“ finden Sie alle wichtigen Informationen zu den folgenden Themen:
- Kursverpflichtungen
- Dauer der Ausbildung
- Unterbrechung der Ausbildung
- Teilnahmepflicht am Unterricht
- Leistungsermittlung
- Fremdsprachenverpflichtungen
- Naturwissenschaften
- Versetzungsregelungen und Zeugnis
- Kurswahl
- Kursphase
- Gesamtqualifikation
- Abitur
- Übersicht Gesamtqualifikation
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Seite Voraussetzungen und Anmeldung.