Ich würde mich gern bei Ihnen anmelden. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

In unser Abendgymnasium kann aufgenommen werden, wer im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Sie müssen beim Eintritt in die Einführungsphase eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen (in der Regel durch Versicherungsbelege, z.B. den „Versicherungsverlauf“, den man sich bei der BfA (heute: „Deutsche Rente Bund“) ausdrucken lassen kann).

Die Führung eines Familienhaushalts (z.B. Erziehung eines kleinen Kindes), Wehr- oder Zivildienst wird der Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten einer abgebrochenen Berufsausbildung können bis zu einem Jahr anerkannt werden. Arbeitslosigkeit, die durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesen wird, kann auch bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.

Aufnahmeprüfungen finden nicht statt.

A fresh apple Unser Kollegium freut sich auf Sie!