Hinweise für Bewerber/innen

Die Peter-A.-Silbermann-Schule ist ein staatliches Abendgymnasium. Schulabschluss ist das Abitur. Verlässt man die Schule nach dem 2. Kurshalbjahr, kann man sich ggf. den schulischen Teil des Fachabiturs bescheinigen lassen.
Der Unterricht umfasst maximal 23 Wochenstunden; er findet Montag bis Freitag je nach Stundenplan zwischen 17:25 und 21:30 Uhr statt. Die Ferien entsprechen denen anderer öffentlichen Schulen.
Der Besuch des Abendgymnasiums ist kostenlos; einzelne Lehrbücher sind jedoch auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Ausbildung gliedert sich in

KursbezeichnungDauerBeschreibung
einen ganz- oder halbjährigen
VORKURS
1 bzw.
½ Jahr
Der ganzjährige Vorkurs ist für alle Bewerber, die in keiner (oder evtl. nur in einer Fremdsprache) Vorkenntnisse nachweisen können. Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, eine zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) und eine Naturwissenschaft unterrichtet.
In den halbjährigen Vorkurs (die zweite Hälfte des ganzjährigen) kann eintreten, wer möglichst ein paar Vorkenntnisse in der 2. Fremdsprache (Französisch oder Latein) hat.
Es wird die Beherrschung des Unterrichtsstoffes aus dem ersten Halbjahr voraus gesetzt. Daher sollten sich Bewerber, die in den halbjährigen Vorkurs eintreten wollen, beraten lassen.
eine ganzjährige
EINFÜHRUNGSPHASE
1 JahrIn die Einführungsphase kann ohne Vorkurs eintreten, wer
− den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss besitzt und
− in einer ersten Fremdsprache mindestens 6 Jahre, in einer zweiten Fremdsprache mindestens 4 Jahre Unterricht hatte oder
– seine Muttersprache als 2. Fremdsprache anerkennen lässt (B1-Prüfung)
eine viersemestrige
QUALIFIKATIONSPHASE
2 JahreDirekt in die Kursphase kann eintreten, wer (im ersten Bildungsweg) am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in das Kurssystem versetzt wurde oder wer die Fachhochschulreife erworben hat und die Fremdsprachen-Bedingungen erfüllt.
Verlässt man das Kurssystem nach mindestens zwei Semestern ohne allgemeine Hochschulreife, kann ggf. der schulische Teil des Fachabiturs bescheinigt werden.

Die Abiturprüfung kann also – je nach Eintritt in den Bildungsgang – nach 4, 3½, 3 oder 2 Jahren abgelegt werden!

Kursbeginn jeweils nach den Sommerferien (halbjähriger Vorkurs nach den Winterferien)

Die Peter-A.-Silbermann-Abendschule ist ein staatliches Abendgymnasium für Berufstätige, Sie müssen also beim Eintritt berufstätig sein. Jedoch kann die Schule bei Arbeitslosigkeit und bei nur kurzzeitiger Unterbrechung der Berufstätigkeit selbstverständlich weiter besucht werden. Vom 2.Semester der Kursphase an kann gemäß den Bestimmungen des BAföG Ausbildungsförderung beantragt werden.

Aufnahmebedingungen:

Sie müssen beim Eintritt in die Einführungsphase

  • mindestens 19 Jahre alt sein
    und
  • spätestens beim Eintritt bzw. Übergang in die Einführungsphase eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen (in der Regel durch Versicherungsbelege, z.B. den „Versicherungsverlauf“, den man sich bei der BfA (heute: „Deutsche Rente Bund“) ausdrucken lassen kann).

Die Führung eines Familienhaushalts (z.B. Erziehung eines kleinen Kindes), Wehr- oder Zivildienst wird der Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten einer abgebrochenen Berufsausbildung können bis zu einem Jahr anerkannt werden. Arbeitslosigkeit, die durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesen wird, kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden.

Aufnahmeprüfungen finden nicht statt.

Bewerber müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift soweit beherrschen, dass sie dem
Unterricht in sinnvoller Weise folgen können; die Aufnahme kann im Zweifel vom Bestehen eines Sprachtests abhängig gemacht werden.

Als Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte :

  1. einen formlosen schriftlichen Aufnahmeantrag
  2. einen tabellarischen Lebenslauf
  3. ein Lichtbild (im Passbildformat)
  4. Fotokopien der Abschluss- bzw. Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule. Bitte keine Sichthüllen und / oder Schnellhefter einsenden.
  5. Nachweise (Kopie genügt) über die abgeschlossene Berufsausbildung bzw. über die dreijährige Berufstätigkeit (z.B. durch Versicherungsbelege) in Kopie
  6. ggf. Nachweise (Kopie genügt) darüber, dass die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfüllten Aufnahmebedingungen eingehalten werden können.

Kursbeginn jeweils nach den Sommerferien!

(halbjähriger Vorkurs nach den Winterferien)